Alltagsbegleitung für Fachstellen und Institutionen

Fachfrau Betreuung EFZ mit über 15 Jahren Erfahrung im Institutionsbereich und mehr als drei Jahre Fallbegleitungen für Sozialämtern. Ich übernehme ambulante Mandate auf Stundenbasis im Raum Thurgau / Bodensee – dort, wo interne Kapazitäten erschöpft sind oder Standardangebote an Grenzen stossen.

Spezialgebiete

Ambulante Wohnbegleitung & Reintegration

Ressourcenorientierte Begleitung von jungen Erwachsenen und Menschen in schwierigen Lebenslagen zurück in eine stabile Alltags- und Wohnstruktur – mit Fokus auf Wohnkompetenz und Tagesstruktur.

Wohnungs-Restrukturierung bei Verwahrlosung

Pragmatische und empathische Intervention bei beginnender oder fortgeschrittener Verwahrlosung, auch beim Messie-Syndrom. Agogisch gemeinsam mit der Klientin oder dem Klienten oder als reiner Reinigungsdienst zur Schadensbegrenzung.

Suchtbegleitung & Krisenintervention

Diskrete, wertfreie und deeskalierende Alltagsbegleitung in ausserordentlichen Situationen – zur Stabilisierung der Klientin oder des Klienten und zur Entlastung des Systems.

Zielgruppe

Erwachsene Menschen, die im Alltag überfordert sind – aufgrund sozialer Probleme, allgemeiner Überforderung, einer psychischen Erkrankung oder einer leichten geistigen Behinderung.

Leistungen im Rahmen der Begleitung

Arbeitsweise

Sinnvolle Unterstützung bedeutet für mich, mit meinen Klientinnen und Klienten individuell angepasste Ziele zu erarbeiten und gemeinsam umzusetzen. Durch gezieltes Sozialtraining lernen sie, ihren Alltag zu meistern – mit Hilfe genau dort, wo sie es wünschen.

Im Mittelpunkt steht die zwischenmenschliche Beziehung. In einem Klima von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung fühlen sich die Klientinnen und Klienten aufgehoben, verstanden und in ihrer Individualität akzeptiert.

Zusammenarbeit mit Ihrer Stelle

Preise

Abrechnung monatlich nach effektivem Aufwand, mit detailliertem Leistungsblatt.
Stundenansatz CHF 100.00 / Stunde
Fahrspesen (nur einfacher Weg) CHF 1.50 / km

Schweigepflicht

Ich unterstehe der Schweigepflicht gegenüber Dritten in allen Belangen der betreuten Personen und ihrer Angehörigen. Auskünfte an Drittpersonen und Einsicht in Akten gebe ich nur mit einer Vollmacht der Klientin oder des Klienten.

Kontakt

Haben Sie einen Fall, bei dem Sie Unterstützung brauchen? Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen.